III. Reich - Originalunterschrift von Adolf Hitler als Reichskanzler auf der Adolf Hitler - Kreditermächtigung vom 20. Dezember 1940 mit einer Erhöhung von 66 auf 90 Milliarden Reichsmark
DIN A4, maschinenschriftlicher Briefkopf "Der Führer", maschinenschriftlicher Text. Datiert "Berlin, den 20. Dezember 1940", die "20" handschriftlich von Lammers eingesetzt. Roter Stempel "Geheime Reichssache!". Eigenhändige Unterschrift Hitlers in schwarzer Tinte und Paraphe "L 20./12." von Lammers. Am Oberrand bezeichnet "Eine Ausfertigung", handschriftlich korrigiert in "2 (Ausfertigung)en", darunter von gleicher Hand "Prüf# 2 am 28.2.45 an die Reichsbankverwaltg.". Am Unterrand Aktenvermerk in Bleistift. Gefaltet. Diese mit 24 Milliarden RM bislang höchste Ermächtigung war der Vorbereitung des nur sechs Monate später beginnenden Russlandfeldzuges und der damit verbundenen massiven Aufrüstung der Wehrmacht geschuldet.
Bei diesen Kreditermächtigungen handelt e sich um historisch bedeutende Dokumente aus den Jahren 1937 bis 1945, die ein Zeugnis über die Finanzpolitik Hitler und des III. Reiches ablegen. Grundlage für die Erhöhung der Staatsverschuldung war das Kreditermächtigungsgesetz vom 19.2.1935. Hinz kam das Gesetz über die Deutsche Reichsbank. Bei diesen Schreiben handelt es sich um die jeweilige Erhöhung des Kreditbetrags, die von Hitler unterzeichnet wurde, größtenteils vom Finanzminister Schwerin von Krosigk oder dem Staatssekretär im RFM, Fritz Reinhardt, gegengezeichnet und vom Chef der Reichskanzlei mit Datum paraphiert wurde. Die Dokumente sind als "Geheime Reichssache !" in Rot gestempelt. Am Ende des Krieges belief sich im Februar 1945 die Staatsverschuldung auf 500 Millionen Reichsmark ! Es handelt sich um bedeutende Dokumente von hohem historischen Wert.
Bei diesen Kreditermächtigungen handelt e sich um historisch bedeutende Dokumente aus den Jahren 1937 bis 1945, die ein Zeugnis über die Finanzpolitik Hitler und des III. Reiches ablegen. Grundlage für die Erhöhung der Staatsverschuldung war das Kreditermächtigungsgesetz vom 19.2.1935. Hinz kam das Gesetz über die Deutsche Reichsbank. Bei diesen Schreiben handelt es sich um die jeweilige Erhöhung des Kreditbetrags, die von Hitler unterzeichnet wurde, größtenteils vom Finanzminister Schwerin von Krosigk oder dem Staatssekretär im RFM, Fritz Reinhardt, gegengezeichnet und vom Chef der Reichskanzlei mit Datum paraphiert wurde. Die Dokumente sind als "Geheime Reichssache !" in Rot gestempelt. Am Ende des Krieges belief sich im Februar 1945 die Staatsverschuldung auf 500 Millionen Reichsmark ! Es handelt sich um bedeutende Dokumente von hohem historischen Wert.