III. Reich - Originalunterschrift von Adolf Hitler als Reichskanzler 1939 auf der Kreditermächtigung vom 7. Juni 1939 mit einer Erhöhung von 26 auf 30 Milliarden Reichsmark.

Urkunde in DIN A4, maschinenschriftlicher Briefkopf "Der Führer und Reichskanzler", maschinenschriftlicher Text. Die Vordatierung "Mai 1939" handschriftlich von Lammers auf "7. Juni" 1939 geändert. Roter Stempel "Geheime Reichssache!". Eigenhändige Unterschrift Hitlers in schwarzer Tinte, Gegenzeichnung "Krosigk" und Paraphe "L 7./6." von Lammers, am Oberrand Datierung "16.6.39" in blauem Kopierstift, am Unterrand Aktenvermerke in Bleistift und blauem Kopierstift. Gefaltet. Interessant hier, dass die Antragstellung zur Kreditermächtigung durch den RFM von Krosigk bereits im Mai 1939 erfolgt war, Hitler aber offensichtlich warten wollte, bis das Gesetz über die Deutsche Reichsbank vom Reichstag angenommen war, wofür auch die Eingangsdatierung "16.6.39" spricht, einen Tag nach der Veröffentlichung des Gesetzes.
Bei diesen Kreditermächtigungen handelt e sich um historisch bedeutende Dokumente aus den Jahren 1937 bis 1945, die ein Zeugnis über die Finanzpolitik Hitler und des III. Reiches ablegen. Grundlage für die Erhöhung der Staatsverschuldung war das Kreditermächtigungsgesetz vom 19.2.1935. Hinz kam das Gesetz über die Deutsche Reichsbank. Bei diesen Schreiben handelt es sich um die jeweilige Erhöhung des Kreditbetrags, die von Hitler unterzeichnet wurde, größtenteils vom Finanzminister Schwerin von Krosigk oder dem Staatssekretär im RFM, Fritz Reinhardt, gegengezeichnet und vom Chef der Reichskanzlei mit Datum paraphiert wurde. Die Dokumente sind als "Geheime Reichssache !" in Rot gestempelt. Am Ende des Krieges belief sich im Februar 1945 die Staatsverschuldung auf 500 Millionen Reichsmark ! Es handelt sich um bedeutende Dokumente von hohem historischen Wert.
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